Vorbeugung zur Schädlingsbekämpfung

Damit die Schädlinge erst gar nicht ins Haus kommen, gibt es einige Maßnahmen, welche die Verbreitung und Einnistung von Schädlingen vorbeugen. Hier finden sie entsprechende Profi-Tipps vom geprüften Schädlingsbekämpfer Rudi Ulmer aus Nehren.

Einfache Vorbeugungsmaßnahmen der Schädlingsbekämpfung

  • Vorratslager sauber und übersichtlich halten
  • Verstecke für Schädlinge wie 1 mm breite Spalten vermeiden oder beseitigen
  • Neu gekaufte Ware auf eventuellen Befall kontrollieren
  • Nicht zu viel Vorräte einkaufen und zu lange lagern
  • Zuerst eingelagerte Ware zuerst verbrauchen und zuletzt gekaufte Lebensmittel hinten einordnen
  • Vorräte in dicht schließenden Behältern aus Glas, Metall oder Kunststoff aufbewahren; Verpackungen aus Papier oder Kunststofffolie vermeiden
  • Vorräte möglichst kühl und trocken lagern, denn niedrige Temperaturen und niedrige Luftfeuchtigkeit verlängern die Entwicklungsdauer von Schädlingen
  • Abfälle schnell aus dem Haus entfernen, vor allem nicht über Nacht offen stehen lassen, damit keine Fliegen, Ratten etc. angelockt werden
  • Für gute Durchlüftung sorgen, damit es nicht zur Schimmelbildung kommt, denn Schimmel dient einigen Ungezieferarten als Nahrung
  • Vogelnester in der Nähe des Hauses oder Taubenschläge unter dem Dach der eigenen vier Wände vermeiden
  • Brotkrümel, Mehlstaub und andere Reste sofort entfernen, denn sie sind ein "gefundenes Fressen" für Insekten, die nachts auf Futtersuche gehen
  • Schädlinge mit Duftstoffen abschrecken, die sie nicht mögen, z. B. durch Duftsäckchen (mit Lavendel, Zitrone, Lorbeeren oder Wacholder) oder mit Hilfe von Duftkugeln und Duftstäbchen sowie durch Verwendung von Kleiderbügeln aus Zedernholz.

Allgemeine Ratschläge bei Schädlingsbefall im eigenen Hause

  • Befallene Vorräte wegwerfen
  • Die fest verschlossene Mülltüte sofort in die Mülltonne außerhalb der Wohnung werfen
  • Wenn möglich keine chemischen Bekämpfungsmittel verwenden
  • Wenden Sie sich an Ihren geprüften Schädlingsbekämpfer oder an die örtliche Gesundheits-/Veterinärbehörde